Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen [Firmenname] (nachfolgend „Makler“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Zusammenhang mit der Vermittlung und dem Nachweis von Agrarimmobilien, landwirtschaftlichen Flächen und damit verbundenen Dienstleistungen.
Der Maklervertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber die Dienste des Maklers in Anspruch nimmt, insbesondere durch Anforderung von Exposés, Objektinformationen oder sonstigen Auskünften zu Immobilienangeboten. Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
3.1 Höhe der Provision
Die Höhe der Maklerprovision beträgt, sofern nicht anders vereinbart:
3.2 Entstehung des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Hauptvertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch ist unabhängig davon, ob der Hauptvertrag mit oder ohne Mitwirkung des Maklers zustande kommt. 3.3 Fälligkeit der Provision
Die Maklerprovision ist mit Abschluss des Hauptvertrages fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die für die Durchführung der Maklertätigkeit relevant sind. Dies gilt insbesondere für bereits bestehende Vorkenntnis über angebotene Objekte.
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind vertraulich und ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers untersagt.
7.1 Der Makler haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Maklers beruhen. 7.2 Für sonstige Schäden haftet der Makler nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 7.3 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.
Ein Aufrechnungsrecht des Auftraggebers besteht nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Der Makler erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen finden sich in der separaten Datenschutzerklärung des Maklers.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Makler nicht verpflichtet und nicht bereit.
12.1 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel. 12.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen. 12.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Maklers. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Stand: 11/2024
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